Sammelbeantragungen (nur durch öffentliche Verwaltungen)
Allgemeine Beschreibung
Über eine vom Justizministerium zur Verfügung gestellte Beantragungssoftware können öffentliche Verwaltungen und Betreiber von öffentlichen Diensten mit einem einzigen Antrag Strafregisterauszüge für mehrere Personen oder auch nur für eine Person beantragen, wenn sie im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben folgende Verfahrensnotwendigkeiten haben:
- amtliche Ermittlung von Verhältnissen, Eigenschaften und Gegebenheiten (Art. 43, 46 D.P.R. Nr. 445/2000)
- Überprüfung von Ersatzerklärungen nach Art. 71 D.P.R. Nr. 445/2000
- Bescheinigungsanforderungen im Bereich öffentliche Auftragsvergaben etc.
>>Anleitungen zur Verwendung der Beantragungssoftware (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Certificazione-Massiva-Manuale.pdf (1.304 kb)
>>Beantragungssoftware (nur in italienischer Sprache verfügbar)
nsc_massive_2.9.zip (8.943 kb)