Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Historischer Hintergrund
Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Historischer Hintergrund
Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Der Gerichtsplatz und seine Gebäude
Historischer Hintergrund

Bescheinigung über den Abschluss der Ermittlungen


Beschreibung

 

Damit wird der Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen gegen unbekannte Straftäter bescheinigt (u.a. für Versicherungszwecke, z.B. bei Fahrzeugdiebstahl, Brand etc.). Die Staatsanwaltschaft kann die Bescheinigung über den Abschluss der Ermittlungen erst ausstellen, nachdem sie vom Richter für die Vorerhebungen beim betreffenden Landesgericht den Bescheid über den Erlass des Archivierungsdekrets erhalten hat.

Die Bescheinigung kann nur bei jener Staatsanwaltschaft beantragt werden, die im betreffenden Fall ermittelt hat. Was die Staatsanwaltschaft Bozen betrifft: Schalter 2, 2. Stock, Zimmer Nr. 235

 

 

Formulare

       pdfAntragsformular

       pdfVollmacht

 

Bescheinigung über den Abschluss der Ermittlungen


Beschreibung

 

Damit wird der Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen gegen unbekannte Straftäter bescheinigt (u.a. für Versicherungszwecke, z.B. bei Fahrzeugdiebstahl, Brand etc.). Die Staatsanwaltschaft kann die Bescheinigung über den Abschluss der Ermittlungen erst ausstellen, nachdem sie vom Richter für die Vorerhebungen beim betreffenden Landesgericht den Bescheid über den Erlass des Archivierungsdekrets erhalten hat.

Die Bescheinigung kann nur bei jener Staatsanwaltschaft beantragt werden, die im betreffenden Fall ermittelt hat. Was die Staatsanwaltschaft Bozen betrifft: Schalter 2, 2. Stock, Zimmer Nr. 235

 

 

Formulare

       pdfAntragsformular

       pdfVollmacht

 

Voraussetzungen

Die Bescheinigung kann durch die direkt betroffene Person beantragt werden:

a) persönlich am Schalter, wobei Folgendes vorzulegen ist:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • gültiges persönliches Ausweisdokument
  • eine Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr) bzw. die Bestätigung der Online-Zahlung derselben

b) über eine bevollmächtigte Person am Schalter, wobei Folgendes vorzulegen ist:

  • von der betroffenen Person ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular 
  • von der betroffenen Person ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht 
  • gültiges persönliches Ausweisdokument
  • Ablichtung eines gültigen Ausweisdokuments der betroffenen Person
  • eine Stempelmarke im Wert von € 3,92 (Bescheinigungsgebühr) bzw. die Bestätigung der Online-Zahlung derselben

Will man die Bescheinigung durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen, so hat diese beim Schalter Folgendes vorzulegen:

  • gültiges persönliches Ausweisdokument
  • von der beauftragenden Person ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
  • Ablichtung eines gültigen Ausweisdokuments der betroffenen Person

c) per Post, und zwar an folgende Anschrift: Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen – Schalter 2 – Gerichtsplatz 1 – 39100 Bozen. Dabei ist Folgendes zu senden:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ablichtung eines gültigen persönlichen Ausweisdokuments
  • eine Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr)
  • ein mit der Anschrift der berechtigten Person versehener ausreichend frankierter Briefumschlag zur Rücksendung.

Wenn der Name der Empfängerin bzw. des Empfängers anders lautet als der aus der Bescheinigung hervorgehende Name, wird die Bescheinigung nicht per Post zugeschickt.

d) per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Dabei ist Folgendes beizufügen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ablichtung eines gültigen persönlichen Ausweisdokuments
  • Bestätigung der Online-Zahlung der Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr)

 

Hinweise

Stempelmarken können bei autorisierten Verkaufsstellen (z. B. Tabaktrafik) erworben werden. Sie sind nicht am Schalter erhältlich.

Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit des Erwerbs der digitalen Stempelmarke online über das Bezahlsystem pagoPA, wobei u. a. unter ENTE BENEFICIARIO die Identifikationsnummer 80184430587 und unter DENOMINAZIONE: Ministero della Giustizia einzugeben ist.

Für den Zutritt zu den Schaltern und Büros der Staatsanwaltschaft Bozen können je nach Covid-19-Infektionslage und entsprechend geltenden Sicherheitsbestimmungen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung gelangen.

 

Kosten

1 Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr)

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet, damit Sie effizient navigieren und die Funktionen der Webseite einwandfrei nutzen können.

Link
istituzionali:
Pres Rep
Gazz Uff
Gazz Uff
Gazz Uff
Gazz Uff