Die Bescheinigung kann durch die direkt betroffene Person beantragt werden:
a) persönlich am Schalter, wobei Folgendes vorzulegen ist:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiges persönliches Ausweisdokument
- eine Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr) bzw. die Bestätigung der Online-Zahlung derselben
b) über eine bevollmächtigte Person am Schalter, wobei Folgendes vorzulegen ist:
- von der betroffenen Person ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- von der betroffenen Person ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- gültiges persönliches Ausweisdokument
- Ablichtung eines gültigen Ausweisdokuments der betroffenen Person
- eine Stempelmarke im Wert von € 3,92 (Bescheinigungsgebühr) bzw. die Bestätigung der Online-Zahlung derselben
Will man die Bescheinigung durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen, so hat diese beim Schalter Folgendes vorzulegen:
- gültiges persönliches Ausweisdokument
- von der beauftragenden Person ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- Ablichtung eines gültigen Ausweisdokuments der betroffenen Person
c) per Post, und zwar an folgende Anschrift: Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen – Schalter 2 – Gerichtsplatz 1 – 39100 Bozen. Dabei ist Folgendes zu senden:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ablichtung eines gültigen persönlichen Ausweisdokuments
- eine Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr)
- ein mit der Anschrift der berechtigten Person versehener ausreichend frankierter Briefumschlag zur Rücksendung.
Wenn der Name der Empfängerin bzw. des Empfängers anders lautet als der aus der Bescheinigung hervorgehende Name, wird die Bescheinigung nicht per Post zugeschickt.
d) per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Dabei ist Folgendes beizufügen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ablichtung eines gültigen persönlichen Ausweisdokuments
- Bestätigung der Online-Zahlung der Stempelmarke zu € 3,92 (Bescheinigungsgebühr)