Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist es sicherzustellen:
- dass die Gesetze des Staates von allen Bürgerinnen und Bürgern beachtet und eingehalten werden
- dass die Justiz zügig und für alle gleich verwaltet wird.
Diese ihre Funktion übt die Staatsanwaltschaft durch eine Vielfalt von Tätigkeiten aus, von denen die wichtigsten hier kurz beschrieben werden.
Zu den wesentlichen und sicherlich auch bekanntesten Aufgaben gehört die Ermittlungstätigkeit in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft leitet die notwendigen Ermittlungen ein, um festzustellen, ob eine bestimmte Tat eine strafbare Handlung darstellt und wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist. Wenn die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt durch die Ermittlungstätigkeit, die sie bzw. er selbst durchführt oder durch die Gerichtspolizei durchführen lässt, ausreichende Beweise gesammelt hat, bringt sie bzw. er die Person, die für die Tat verantwortlich gehalten wird, vor Gericht und vertritt im Strafprozess die öffentliche Anklage als Gegenpart zur Verteidigung der angeklagten Person. Wenn hingegen die Beweise zu Lasten der beschuldigten Person nicht ausreichend sind oder sich deren Unschuld herausstellt, beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht die Einstellung des Verfahrens.
Eine weitere, äußerst delikate Aufgabe im Bereich der Strafverfolgung ist die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile. Nach der Verurteilung einer angeklagten Person durch das Gericht berechnet die Staatsanwaltschaft anhand des Urteils die zu verbüßende Gefängnisstrafe oder eine der gesetzlich vorgesehenen haftersetzenden Strafen und erlässt die entsprechenden Verfügungen.
Eine sehr wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist auch die Wahrung der Rechte schutzbedürftiger Personen in Zivilverfahren, und zwar insbesondere:
(a) der Minderjährigen bei Ehetrennungs- und Ehescheidungsverfahren
(b) der Personen, die psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen, und daher der Gefahr einer Übervorteilung ausgesetzt sind
(c) der Gläubiger, die aufgrund des Konkurses des Schuldners ihre Kredite nicht eintreiben können.
Schließlich hat die Staatsanwaltschaft auch noch Verwaltungs - und Bescheinigungsaufgaben. Dabei handelt es sich etwa um die Verwahrung und Aktualisierung äußerst sensibler Daten (z. B. Vorstrafen aller im Zuständigkeitsbezirk der Staatsanwaltschaft ansässigen Personen) und um die Ausstellung von verschiedenen Bescheinigungen, die jeder in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Stellenbewerbungen, Lizenzanträgen, Eintragungen in das Berufsverzeichnis, für den Erhalt von Förderungen usw., braucht (man denke an den Strafregisterauszug oder an die Bescheinigung über anhängige Strafverfahren).